Informationen zur Beerdigung

 

Es liegt an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob eine Bestattung Auswärtiger zugelassen ist oder nicht.
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. 
 

In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich. Bitte sprechen Sie unseren Pfarrer oder Pfarrerin darauf an.
 

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Familien gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Wenn Sie das möchten kommt Pfarrerin Peters oder Pfarrer Bauer-Hoffmann gerne so schnell wie möglich zu Ihnen, um in einer kurzen Aussegnungsandacht am Sterbebett Abschied zu nehmen. Das ist natürlich auch im Krankenhaus möglich.
 

Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des / der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Taufspruch) und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Glaubensleben des / der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen. Alle weiteren Unterlagen werden uns in der Regel direkt vom Bestattungsinstitut zur Verfügung gestellt.
 

Als Angehörige wissen Sie am besten, was zum Verstorbenen und Ihrer Trauergemeinde passt. Lieder können sowohl gemeinsam gesungen als auch von CD abgespielt werden. Wenn sich Musiker dafür finden, können diese auch ein oder zwei Stücke vortragen. Als Kirche möchten wir Sie ermutigen auch ein Lied zu singen. Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen.
 

Das ist möglich. Bitte sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an.